Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Leistungsinhalt

Der Auftraggeber beauftragt die Firma Rothe Transport & Logistik folgende Leistungen zu erbringen. Fahrzeugtransfer zwischen Fahrzeughersteller und Privatkäufer, Firmen, Autovermietung, Kfz-Händler und Kfz- Aufbauhersteller

 

§ 2 Leistungsort und Leistungszeit

Die Leistung ist vom Werk bis zu Kfz- Händler, Aufbauhersteller und Endverbraucher zu erbringen. Die in § 1 genannten Leistungen erbringt die Firma Rothe Transport & Logistik.

 

§ 3 Vergütung

Für die in § 1 genannte Leistung, erhält die Firma Rothe Transport & Logistik die Vergütung von dem Auftraggeber aus der Auftragnehmer- Preisliste pro km zzgl. anfallenden Nebenkosten für (Maut, Zulassung, Abschleppkosten und etc.) und der gesetzlicher MwSt. nach Vereinbarung.   

 

§ 4 Zahlungsbedingung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in § 3 genannte Leistungszahlung auf das Konto der Firma Rothe Transport & Logistik innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

 

§ 5 Mitwirkungspflicht

Mit Unterstützung dieses Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber der Firma

Rothe Transport & Logistik den Zugang zum Hof zu gewähren.

 

§ 6 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Vertrages. Er wird auf befristete Dauer geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden, unter Einhaltung einer Kalenderfrist von 4 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlicher Kündigung steht der Firma Rothe Transport & Logistik insbesondere zu, für den Fall, dass Rechnungen offen sind und der Insolvenz des Auftraggebers, sowohl auch durch hohe Gewalt oder durch Krankheit des Auftragnehmers. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Schadensersatz

Die Firma Rothe Transport & Logistik haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und die der Erfüllungsgesätze der Auftragnehmer ein. Für Fahrzeugladungen die in den Fahrzeugunterlagen nicht erwähnt sind, wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen für diese Fälle sind für den Auftraggeber ausgeschossen. Schadensersatzansprüche bleibt der Firma RTL. vorbehalten.

 

§ 8 Nebenabreden

Sind Fahrzeuge mit Gütern beladen, gilt dies als Gütertransport und wird nach GüKG abgerechnet.

 

§ 9 Salvatorische Klauseln

Für Kraftfahrzeuge die nicht im Fuhrpark stehen, besteht eine beschränkte Haftung bei Unfällen.

(Mietfahrzeuge)

 

§ 10 Vorschusspflicht

Der Auftraggeber hat bei offenen Rechnungen die Pflicht einen Vorschuss nach § 669 BGB zu gewähren und zu leisten, der Vorschuss wird nach Auftragsende mit verrechnet.

 

§ 11 Pfandrecht

 Die Ware ( Kraftfahrzeuge ) bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Besitz der Firma Rothe Transport & Logistik nach § 441 HGB Pfandrecht und sowie nach den §§ 1204 u. 1222 BGB Pfandrecht.

 

§ 12 Bestandteile des Vertrages

Bestandteile des Vertrages sind die in Anlage 1 beigefügten Verwendungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer ein, von allen die der Auftraggeber bei Vertrag abgeschlossene Kenntnisse erlangt hat und mit deren Gültigkeit in diesem Vertrag nachfolgend, durch seine Unterschrift sein Einverständnis erklärt.

 

 

 Stand vom 06.01.2023 

Rothe Transport & Logistik 

Talstraße 1

01731 Kreischa

 

Geschäftsführer: Thomas Rothe

 

Telefon / Fax:  +49 (0) 35 206 / 26 610

Handy:             +49 (0) 173 / 40 41 765

 

E-Mail:  trrothe03@gmx.de

Web:    www.rothe-trans.net

 

Steuernummer: DE 22 64 01 180