Seit dem  01.07.2024 wird die Maut auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen erhoben. 

 

Die staatliche Förderung von E- Fahrzeugen für Privatpersonen, ist seit dem 19.05.2026 wieder möglich. Die staatliche  

Förderung kann auch  für bereits gekaufte E- Fahrzeugen rückwirkend bis zum 01.01.2026 beantragt werden.  Die Förderung richtet  sich nach Einkommen und Familienstand. In der Regel liegen die Zuschüsse bis 6.000,- € für reinelektrische Fahrzeuge und bis zu 4.500,- € für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybride Antrieb.  

 Sie können die Förderung für Ihr E- Auto bei dem Bundesumweltministerium BMUKN auf folgender Internetseiten beantragen. www.bafa.de