Ab 01.12.2023 wird die Maut erhöht, denn es wird die CO2 Steuer auf Erdgas- und Diesel- LKW eingeführt und erhoben. Eine weitere Mauterweiterungen erfolgt dann für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zum 01.07.2024.
Die staatliche Förderung von E- Fahrzeugen für Gewerbetreibende und Betriebe, ist seit dem 01.09.2023 abgelaufen. Eine Förderung von E- Fahrzeugen ist nur noch für Privatpersonen möglich, die sich für die Anschaffung eines E- Autos entscheiden und kaufen wollen. Sie können die Förderung für Ihr E- Auto auf folgender Internetseiten beantragen. www.bafa.de